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INFORMATION | |||
Medizinisch - psychologische Untersuchung |
![]() | Die MPU - medizinisch-psychologische Untersuchung - ist eine von den zuständigen Führerscheinstellen "angeordnete"Begutachtung. Diese Begutachtung soll der FührerscheinbehördeSicherheit darüber verschaffen, ob der Antragsteller geeignet ist, ammotorisierten Verkehr teilzunehmen. Es existieren eine ganze Reihe von Gründen, warum die Behörde an der Eignungzur Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr zweifeln kann. Der mit am häufigsten vorkommende ist das Fahren mit Alkohol am Steuer. Ein anderer häufiger Grund ist die Höhe des Punktekontos im Flensburger Verkehrszentralregister. Die Führerscheinstelle ordnet ein solches Gutachten dann an, wenn sie selbstnicht in der Lage ist, zu entscheiden, ob eine Eignung vorliegt oder nicht. Das heißt, die Führerscheinstelle holt sich fachlichen Rat. Dies ist nicht nur mit Nachteilen (Kosten) für die Betroffenen verbunden, sondern garantiert auf der anderen Seite auch, daß man nicht nur vom Gutdünken (paßt die Nase) des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist. |
![]() | 1. ABLAUF Die MPU besteht normalerweise aus einer medizinische Untersuchung, einem Testdiagnostischem Teil sowie einem Gespräch mit dem Psychologen, der sogenannten Exploration. Wichtig ist vor allem das Gespräch mit dem Psychologen, für Alkoholauffällige aber auch die medizinische Untersuchung.Hier sind vor allem die Leberfunktionswerte von Belang. Anhand von vierverschiedenen Meßwerten wird aufgrund von fixen Grenzwerten bestimmt, ob Sie "übermäßig" Alkohol zu sich nehmen. Trotz nicht eindeutiger wissenschaftlicherErkenntnisse gehen die Untersuchungsstellen hier sehr rigide vor. Wer überhalbder Grenzwerte liegt, sollte sich andererseits einer gründlichen ärztlichenUntersuchung unterziehen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Der Testdiagnostische Teil besteht aus einer Leistungsdiagnostik, die die Wahrnehmungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit beurteilt. Diese Tests werden aber auch oft ausgesetzt. Der wichtigste Teil ist das Gespräch mit dem Psychologen. Dieser hat von der Führerscheinstelle die Aufgabe bekommen, eine Prognose über Ihr zukünftigesVerkehrsverhalten abzugeben. Da heute immer noch niemand in die Zukunft sehenkann, ist dies eine naturgemäß schwierige Aufgabe, bei deren Lösung sichder Psychologe hauptsächlich auf die bekannt gewordenen Auffälligkeiten inder Vergangenheit sowie auf die Lebensumstände in der Gegenwart bezieht. |
![]() | 2. GRÜNDE ZUR ANORDNUNG EINER MPU 2.1 Alkohol Seit 1.1.99 sind die Promillegrenzen, die zur Anordnung einer MPU führen, von2,0 Promille auf 1,6 Promille herabgesetzt worden. Dies war unter anderem dieReaktion auf neuere wissenschaftliche Untersuchungen. Diese Untersuchungen belegen, daß der gesellschaftliche "Normaltrinker" in der Regel Promillegrenzenvon nicht mehr als 1,1 Promille, höchstens jedoch 1,3 Promille erreicht. Beihöheren Promillewerten ist der "Normaltrinker" nicht mehr in der Lage, überhauptein Fahrzeug zu besteigen. Dasselbe gilt, falls Sie mehrmals mit Alkohol auch unter 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden sind. |
2.2 Punkte Seit dem 1.1.1999 sind die Fahrerlaubnisbehörden gezwungen, bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten in Flensburg, den Führerschein zu entziehen. Wenn Sie daraufhin eine Wiedererteilung beantragen, müssen Sie mit einer Aufforderung zur Begutachtung rechnen. |
2.3 Drogen/Medikamente und Sonstiges Zu Fragen des Drogen- und/oder Medikamentenmißbrauches scheint die neueFahrerlaubnisverordnung sehr unausgegoren. Neben teils widersinnigen Regelungen sind auch viele Fragen der Grenzwertbestimmung noch unbeantwortetbeziehungsweise nicht wissenschaftlich untermauert oder gar kontraproduktiv.Eine genaue Analyse des Einzelfalles ist erforderlich. |
2.4 Grundlagen und Freiheitsgrade Die wichtigsten Grundlagen, die die Begutachtungen fundieren, sind in demGutachten "Krankheit und Kraftverkehr" sowie dem "Psychologischem GutachtenKraftverkehr" niedergelegt. Sie sind im Auftrag des Bundesverkehrsministerserstellt und werden in naher Zukunft zu einem Werk zusammengeführt werden. Freiheitsgrade in der Begutachtung ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Eignungsrichtlinien, die auf verwaltungstechnischer Ebene Gültigkeit haben und von Bundesland zu Bundesland variieren. |
2.5 Weiterführende Literatur Promillefahrt mit Folgen. Carmen Liebs. Rowohlt Verlag. ISBN: siehe Link Mein Führerschein ist weg - was tun?. Karl Kürti. Werner Verlag. ISBN: 3-8041-4955-3 Der Testknacker bei Führerscheinverlust. Theodor Rieh. Falken Verlag. ISBN: 3-8068-2113-5 Führerschein (K)ein Problem. Kajan, Schneider, Utzelmann.Kirschbaum Verlag. ISBN: 3-7812-1469-9 Für Fachleute: Führerscheinentzug wegen Alkohol. Rosenberg, Lothar. Stieber Druck, 2. Auflage. ISBN: 3-9805614-1-0 Das Gutachten der MPU und Kraftfahreignung. Gehrmann/Undeutsch. Verlag C.H.Beck. ISBN: 3-406-39356-X |
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Die Regelung der Strafbarkeit von Alkohol am Steuer | ||
Blutalkoholkonzentration (BAK) oder Atemalkoholkonzentration (AAK) | alkoholtypische Ausfälle | keinerlei Ausfälle |
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0,0 - 0,3 Promille | keinerlei rechtliche Konsequenzen | keinerlei rechtliche Konsequenzen |
0,3 - 0,5 Promille oder 0.25-0,39 mg/l AAK | Straftat | keinerlei rechtliche Konsequenzen |
0,5 - 0,8 Promille oder mehr als 0,40 mg/l AAK | Straftat | Ordnungswidrigkeit |
0,8 - 1,1 Promille | Straftat | Ordnungswidrigkeit |
Über 1,1 Promille | Straftat | Straftat |
Ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern wird (unabhängig von der BAK) in der Regel eine MPU angeordnet. | Straftat und Aufforderung durch die Führerscheinstelle zur MPU | Straftat |
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Maßnahmen zur Punktereduzierung | ||
Punktestand in Flensburg | Maßnahmen | Erfolg |
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0-8 Punkte | Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminar | 4 Punkte Abzug |
9-13 Punkte | Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminar | 2 Punkte Abzug |
14-17 Punkte | Aufforderung zur Teilnahme an Aufbauseminar | 0 Punkte Abzug |
Freiwillige Teilnahme an Verkehrspsychologischer Beratung | 2 Punkte Abzug | |
18 und mehr | Führerscheinentzug | |
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