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INFORMATION
  Verkehrsrecht
 
 

Weitreichende Änderungen zum 1. Januar 1999:

Neu im Verkehrsrecht seit 1. Januar ist die gesamte Fahrerlaubnisverordnung, die aus der StVZO herausgeklammert und erweitert wurde. Hier wurde z.B. die Punktereduktion durch die Verkehrspsychologische Beratung erstmals eingeführt. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Änderungen und Ergänzungen, auf die wir an dieser Stelle Zug um Zug näher eingehen werden.

Weitere Änderungen betreffen das Fahrverbot, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie vielfältige Änderungen bezüglich der Fahrerlaubnis auf Probe. Ebenso existieren Veränderungen in Bezug auf die Verkürzung der Fahrerlaubnissperre und den verschiedenen Nachschulungsmöglichkeiten.

Sollten Sie Rechtsanwaltlicher Hilfe oder Beratung bedürfen, so empfehlen wir Ihnen, sich einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt zu suchen. Diese sind in der Regel in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte AGV organisiert.

 
   

Kompetente juristische Informationen nicht nur zum Fahrerlaubnisrecht bietet die JuraThek
 

 
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